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   OLG Frankfurt, 15.08.1994 - 20 W 369/94   

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https://dejure.org/1994,3181
OLG Frankfurt, 15.08.1994 - 20 W 369/94 (https://dejure.org/1994,3181)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.08.1994 - 20 W 369/94 (https://dejure.org/1994,3181)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. August 1994 - 20 W 369/94 (https://dejure.org/1994,3181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine aufgehobene Nachlaßpflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis nach Hauptsacheerledigung (hier: Pflegschaft)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 1919, 1960, 1962; FGG § 32

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 391
  • FGPrax 1995, 68
  • FamRZ 1995, 442
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 02.08.2016 - 20 W 328/14

    Erledigung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Beendigung der

    Die Nachlasspflegschaft endet auch mit ihrer Aufhebung wegen Wegfall des Grundes gemäß §§ 1919, 1962 BGB (vgl. dazu Senat NJW-RR 1995, 391; Zimmermann, a.a.O., Rz. 197; Münchener Kommentar/Leipold, a.a.O., § 1960 Rz. 99;Staudinger/Marotzke, BGB, Neub. 2008, § 1960 Rz. 30).

    Ein solches liegt jedoch nach ganz herrschender Auffassung (vgl. OLG Hamm FGPrax 2010, 79; Thüringer OLG, Beschluss vom 22.05.2013, 6 W 541/12, zitiert nach juris; Zimmermann, a.a.O., Rz. 197b; Hönninger in jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 1960 Rz. 46; Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl., § 1960 Rz. 10; vgl. dazu auch - vor Inkrafttreten des § 62 FamFG - bereits Senat NJW-RR 1995, 391), der der Senat folgt, grundsätzlich nach Aufhebung einer Nachlasspflegschaft nicht vor.

    Eine derartige rein wirtschaftliche Beeinträchtigung kann einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff jedoch nicht gleichgestellt werden, auch nicht vor dem Hintergrund etwaiger Entschädigungsansprüche (vgl. im Einzelnen OLG Hamm FGPrax 2010, 79; Senat NJW-RR 1995, 391).

  • OLG Köln, 12.12.2001 - 2 Wx 62/01

    Amtslöschung eines fehlerhaften Gesellschafterbeschlusses; Erledigung der

    Dies ist der Fall, wenn ein Umstand eingetreten ist, der den Verfahrensgegenstand hat wegfallen lassen, so daß die Weiterführung des Verfahrens in der Hauptsache keinen Sinn mehr hat, da eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (Senat, Beschluß vom 6. August 1996, 2 Wx 7/96; BGH, NJW 1990, 1418 [1419]; OLG Frankfurt, FamRZ 1995, 442 [443] mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 63/01

    Berichtigungsbeschwerde

    Das Vertrauen Dritter auf den Rechtsbestand einer wirksam gewordenen gerichtlichen Verfügung soll geschützt werden (vgl.: BayObLG, NJW-RR 1992, 787 für die Bestellung eines Notverwalters; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1318 für die Wirksamkeit der Abschlußprüfung und des Testates; OLG Frankfurt, FamRZ 1995, 442 [443] für die Anordnung der Nachlaßpflegschaft; OLG Köln [16. Senat], FamRZ 1995, 1086 für die Entlassung eines Betreuers; Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 32 Rdnr. 1).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 69/01

    Grundbesitz; Pflegschaftsanordnung; Eintragung einer Grunddienstbarkeit;

    Das Vertrauen Dritter auf den Rechtsbestand einer wirksam gewordenen gerichtlichen Verfügung soll geschützt werden (vgl.: BayObLG, NJW-RR 1992, 787 für die Bestellung eines Notverwalters; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1318 für die Wirksamkeit der Abschlußprüfung und des Testates; OLG Frankfurt, FamRZ 1995, 442 [443] für die Anordnung der Nachlaßpflegschaft; OLG Köln [16. Senat], FamRZ 1995, 1086 für die Entlassung eines Betreuers; Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 32 Rdnr. 1).
  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 15 Wx 225/09

    Rechtsschutzinteresse für die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung

    Denn der Vergütungsanspruch des Pflegers ist nach gefestigter Rechtsprechung nicht davon abhängig, dass die Anordnung der Pflegschaft zu Recht erfolgt ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 267; NJW-RR 1995, 391; Staudinger/Marotzke, BGB, Stand 2008, § 1960 Rdn.35a jew. m.w.N.), entfällt also mit der Aufhebung der Pflegschaft lediglich für die Zukunft.
  • OLG Frankfurt, 14.02.1995 - 20 W 32/95

    Frist zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 1994 Abs. Satz 1

    Soweit es um die Rechtshandlungen des Pflegers/Betreuers geht, sind diese nach § 32 FGG in jedem Fall wirksam (vgl. Senat in 20 W 369/94 vom 15.08.1994 = OLG-Report Frankfurt 1994, 235; BayObLG Rpfleger 1988, 105; Keidel/Zimmermann aaO § 32 Rn. 11).
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